Rechtliche Sicherheit für Architekten & Bauherren
Architektenrecht
Das Architektenrecht umfasst alle rechtlichen Aspekte der Tätigkeit von Architekten sowie deren Zusammenarbeit mit Bauherren. Es regelt sowohl die vertraglichen Beziehungen zwischen Architekten und Auftraggebern als auch honorarrechtliche Fragestellungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung und Unterstützung in diesem komplexen Rechtsgebiet.
Schwerpunkte unserer Beratung im Architektenrecht:
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- Honorarrecht & HOAI: Durchsetzung und Abwehr von Honoraransprüchen und Klärung von Vergütungsfragen nach der HOAI.
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- Architektenhaftung: Beratung bei Baumängeln, Schadensersatzforderungen und Haftungsrisiken.
Warum ist rechtliche Beratung im Architektenrecht wichtig?
Das Architektenrecht ist vielschichtig und umfasst sowohl privates Baurecht als auch verwaltungsrechtliche Vorgaben. Streitigkeiten über Planungsfehler, Baumängel oder Honoraransprüche können schnell zu hohen finanziellen Schäden führen. Eine frühzeitige rechtliche Absicherung hilft, Konflikte zu vermeiden und langwierige Gerichtsverfahren zu verhindern. Wir stehen Architekten, Bauherren und Auftraggebern mit unserer Erfahrung und Fachkompetenz zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.

Ihr Ansprechpartner für den Bereich Architektenrecht
Dr. Hans Kapsreiter
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen?
- 08531 3178-0
- 08531 3178-10
- kanzlei@badfuessing-anwalt.de